Die FAQ

Solltet ihr aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigt der TÜV ein ärztliches Attest, ( keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung! )
Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers
  • Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann
  • Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum

Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass ihr den TÜV unverzüglich informiert. Dies muss am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Ansonsten kann die Krankmeldung gebührentechnisch nicht berücksichtigt werden.

Ich kann doch nicht zur Fahrstunde kommen, ich habe die Fahrstunde verpennt…..

Bitte mindestens 48 Stunden vorher absagen, dann ist alles gut. Wenn mit kürzerer Frist abgesagt wird – ich versuche immer Ersatz zu finden, was meistens auch gelingt. Wenn ihr selbst einen Ersatz findet, auch gut.

Aber Rumsitzen und Däumchen drehen macht mir keinen Spaß. Die erste Ausfallstunde berechne ich nie, aber ab der zweiten.

Prinzipiell ja, meistens wird es aber nicht klappen.

  • einer will Automatik, der nächste Schaltung
  • einer will mit Anhänger, der nächste ohne
  • einer will Auto, der nächste Motorrad
  • ………

Deshalb beginnt und endet die Fahrstunde in der Regel an der Fahrschule. Wenn wir etwas anderes vereinbaren können, dann tun wir das, aber siehe oben….

In der Richtlinie für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis
zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis
Verordnung (FeV) (Prüfungsrichtlinie – praktische Prüfung) heißt es im Teil A
unter Nr. 1.4.6:
„Bei Prüfungen der Klassen A, A2, A1 und AM muss der Bewerber geeignete
Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm,
Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem
Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), einer
Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.“

Dies gilt entsprechend auch für Fahrstunden!

Ich habe Hosen, Jacken, Handschuhe und Helme in verschiedenen Größen. Da ihr später beim Fahren diese Schutzausrüstung aber eh braucht, ist es empfehlenswert sich diese zuzulegen. Gutscheine von Polo, Louis, Zweiradzentrum etc bekommt ihr in der Fahrschule.